Vereinsmitgliedschaft  
Aufnahmebeitrag für Lizenzinhaber 520,00 €
 
Aufnahmebeitrag für Flugschüler
Mitgliedsbeitrag
FSV Flugbeitrag
Versicherungsbeitrag
52,00 €
144,00 €
80,00 €
215,00 €
Summe Vereinskosten erstes Jahr für Flugschüler inkl. Aufnahmegebühr 491,00 €
 
Flugzeuge pro Std. tatsächliche Flugzeit für Vereinsmitglieder  
TL96 Sting Flugstunde mit Lehrer
TL96 Sting Flugstunde Charter
Trike Flugstunde mit Lehrer
Trike Flugstunde Charter
Landegebühren pro Landung auf eigenem Gelände

99,00 €
78,00 €
84,00 €
63,00 €
4,00 €

 
Kostenbeispiel:  
SPL für aerodynamischgesteuerte UL TL96 Sting  
Theorie (60 Std) je nach Durchführung ab.
Lehrmaterial ca.
Fluggebühren TL96 Sting Schulung (Berechnung der Flugzeit) min. 30 Std. a` 99€
Landegebühren ca. 150 a` 4 €
400,00 €
120,00 €
2.970,00 €
600,00 €
   
Summe Ausbildungskosten 4090,00 €
Summe Vereinskosten erstes Jahr 491,00 €
Summe Ausbildungskosten TL96 Sting inkl. Vereinskosten für das 1. Jahr ca. : 4581,00 €
 
SPL für gewichtskraftgesteuert UL Trike  
Theorie (60 Std) je nach Durchführung ab.
Lehrmaterial ca.
Fluggebühren Trike Schulung (Berechnung der Flugzeit) min. 25 Std. a` 84€
Landegebühren ca. 150 a` 4 €
400,00 €
120,00 €
2100,00 €
600,00 €
 
Summe Ausbildungskosten 3.220,00 €
Summe Vereinskosten erstes Jahr 491,00 €
Summe Ausbildungskosten Trike inkl. Vereinskosten für das 1. Jahr ca. : 3.711,00 €
 
aerodynamischgesteuert  TL96 Sting   gewichtskraftgesteuert  Trike
Ausbildungsbeginn ab 16 Jahre Ausbildungsbeginn ab 16 Jahre
Lizenzerwerb mit 17 Jahren Lizenzerwerb mit 17 Jahren
Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
Theorieausbildung 7 Fächer (FCL) Theorieausbildung 7 Fächer (FCL)
Flugausbildung mindestens 30 Flugstunden. An- und Abflüge zu verschiedenen Flugplätzen Flugausbildung mindestens 25 Flugstunden. An- und Abflüge zu verschiedenen Flugplätzen
2 Überlandflüge von mehr als 200 km mit Fluglehrer und  Zwischenlandung 2 Überlandflüge von mehr als 100 km mit Fluglehrer und Zwischenlandung
eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Uls in besonderen Flugzuständen eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des ULs in besonderen Flugzuständen
Prüfung § 43 Prüfung § 43
theoretische und praktische Prüfung theoretische und praktische Prüfung
Gültigkeit/Verlängerung § 45 Gültigkeit/Verlängerung § 45
60 Monate gültig sofern folgender Nachweis erbracht wird: innerhalb der letzten 24 Monate auf ULs, RMS oder einmotorigen Flugzeugen: 60 Monate gültig sofern folgender Nachweis erbracht  wird:
mindesten 12 Flugstunden davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer mit 12 Starts/Landungen ausreichende fliegerische Inübunghaltung, also 12 Stunden Flugzeit in den letzten 24 Monaten als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (Trike-Führer)
mindestens 1 Stunde Übungsflug mit Fluglehrer  
gültiges Flugtauglichkeitszeugnis gültiges Flugtauglichkeitszeugnis
der Nachweis erfolgt im Flugbuch der Nachweis erfolgt im Flugbuch
bei Nichterfüllung: Befähigungsprüfung durch einen anerkannten Prüfer bei Nichterfüllung: Befähigungsprüfung durch einen anerkannten Prüfer
 
Fliegerärztliche Untersuchung (LuftVZO § 24a)   Passagierflugberechtigung
Mindestens Klasse 2 Erwerb nach § 84a und Eintrag der Berechtigung  in der Lizenz, d.h.: 5 Überlandflüge nach Lizenzerwerb,   davon 2 Überlandflüge über 200 Km mit Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers und Ablegen einer Prüfung, die bei dem  letzten 200 Km Flug durchgeführt werden kann.
Gültigkeit
60 Monate bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres,
24 Monate bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, Voraussetzung
danach 12  Monate 3 Start und Landungen auf dem Muster und der Klasse in den letzten 90 Tagen
 
Theoretische Ausbildung: ca. 60 Stunden
Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Aerodynamik, Flugzeugkunde/Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Menschliches Leistungsvermögen